Allgemeine Leistungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber ist zur exakten Unterrichtung des Auftragnehmers über die
    Zusammensetzung der anzunehmenden oder zu transportierenden Abfälle verpflichtet. Bei Abfällen, deren Abfuhr/Lagerung einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen, hat der Auftraggeber die notwendigen Erklärungen abzugeben, Genehmigungen einzuholen bzw.
    erforderliche Unterlagen (z.B. ADR) dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftragnehmer ist zur Übernahme und Abfuhr derjenigen Abfälle verpflichtet, die ausdrücklich Gegenstand des
    erteilten Auftrages sind und die von dem Auftraggeber ordnungsgemäß gegenüber dem Auftragnehmer deklariert worden sind. Kosten die durch Falschbefüllungen entstehen (Nachsortierung, zusätzliche Analysen, höhere Entsorgungs-kosten, Fehl-/Leerfahrten), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Soweit Behälter auf Wunsch des Auftraggebers an erlaubnispflichtigen Standorten aufgestellt werden, ist die Erlaubnis (z.B. Stadt Bottrop, Straßenverkehrsamt) vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen. An jedem Standort sind die Behälter vom Auftraggeber auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu sichern. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet er gegen über dem Auftragnehmer bzw. gegenüber dritten Personen für den dadurch eintretenden Schaden. Falls der Auftragnehmer auftragsgemäß Grundstücksflächen des Auftraggebers befahren muss, trägt die hiermit verbundenen Gefahren und auftretenden unvermeidbaren Schäden ausschließlich der Auftraggeber.
  4. Bei der Anlieferung und Abholung der Container muss die freie Zufahrt des Transportfahrzeuges gewährleistet sein. Der Container muss am Aufstellungsort einen festen Standplatz erhalten. Fehl-/Leerfahrten, erforderliche Umladungen und Wartezeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Einrichtungen. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und bei Verlust haftet der Auftraggeber.
  6. Folgende Handhabung ist bei der Containerbenutzung zu beachten:
    1. In dem Behälter kein Feuer anzünden.
    2. Den Behälter gleichmäßig und nur bis an den Rand beladen.
    3. Den Behälter nur mit Zustimmung der BEST-AöR- umstellen.
  7. Änderungen der vorgenannten Leistungsbedingungen bedürfen der Schriftform der Vertragspartner.

Zur Beachtung

Die nachfolgend aufgeführten Abfälle müssen einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden und dürfen nicht zum Beispiel über die Container mit gem. Siedlungsabfällen, Sperrmüll bzw. gem. Bau- und Abbruchabfällen entsorgt werden:

Metalle, Elektroaltgeräte (Monitore, Fernsehgeräte, Kühlschränke, Nachtspeicherheizgeräte etc.), Dämmmaterialien
(z.B. Glas-/ Steinwolle), asbesthaltige Baustoffe (Eternit©), teerhaltige und Bitumenbastoffe, imprägnierte Hölzer (Bahnschwellen, Jägerzäune, etc.), Gipsbaustoffe (z.B. Rigips©-Platten), Farben und Lacke, Spraydosen, Säuren und Laugen, Chemikalien aller Art.

Unter der Rufnummer 0 20 41 - 79 69 99 (Containerdienst) helfen wir ihnen in Bezug auf die o.g. Abfälle weiter.
Im Übrigen gelten unsere AGB, einzusehen im Internet unter www.best-bottrop.de

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