Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Dazu zählen auch Treppen, die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne befestigten Gehweg oder kombinierte Rad-Gehwege, die auch als Radwege genutzt werden sowie Straßen der Winterdienststufe drei. Hier ist es besonders wichtig, für einen gefahrlosen Fußgängerübergang auf den Straßen zu sorgen.
Bitte räumen und streuen Sie die Gehwege auf einer Mindestbreite von 1,50 m, so dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Dies gilt auch für Fußgängerstraßen in verkehrsberuhigten Zonen, Geschäftsstraßen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Eigentümer, deren Grundstücke an Straßen der Winterdienststufe 3 liegen, ist die Winterwartung der Fahrbahnen übertragen. Dies bedeutet, dass bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn vorrangig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bzw. zu räumen sind. Sofern nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Eigentümer vorhanden ist, erstreckt sich die Streu- und Räumpflicht auf die gesamte Fahrbahn. Die Räum- und Streupflichten sind im Detail in der Straßenreinigungssatzung aufgelistet.
Tageszeit ist Räum- und Streuzeit
Um die Wege während der Tageszeiten frei zu halten, in der die meisten Menschen unterwegs sind, beseitigen Sie bitte von 7.00 bis 20.00 Uhr Schneedecken und Eis gleich, nachdem sie entstanden sind. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte entfernen Sie bitte werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr.
So räumen und streuen Sie richtig
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfen Streumaterial wie Sand oder Granulat. Bitte setzen Sie der Umwelt zu Liebe kein Salz ein. Streuen Sie am besten erst, wenn Sie Schnee und Eis mit einem Schneeschieber zur Seite geräumt haben. Versuchen Sie nicht, Schnee mit Salz aufzutauen, denn dadurch entsteht Schneematsch, der noch viel gefährlicher ist. Um zu verhindern, dass die Kanalisation verstopft, bitten wir Sie außerdem, das Streugut wieder von den Wegen zu entfernen, wenn der Schnee abgetaut ist.
Schneeberge lagern - Ein Platz am Rand
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Straße sowie dem Rad- oder Gehweg gefährdet oder behindert wird. Speziell in Wohngebieten gibt es wenige Parkplätze, so dass Schnee am Fahrbahnrand die Parkmöglichkeiten zusätzlich einschränkt.
Geringe Schneemengen können Sie aber problemlos am Straßenrand lagern.
Bei massiven Schneefällen bieten sich Vorgärten und andere Rasenflächen als Lagerort an. An Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Bushaltestellen brauchen Fußgänger mindestens 1,50m breite Durchgänge. Bitte achten Sie auch darauf, die Schneeberge so zu platzieren, dass die Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation sowie Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen von Schnee und Eismassen frei bleiben, damit die großen Mengen Tauwasser dort abfließen können und nicht in die Keller gelangen.