Winterdienst
bei der BEST

Wenn der Winter Einzug hält sind wir für Sie unterwegs. Ein Winter mit viel Schnee kann Freude bereiten, wenn er das tägliche Leben nicht zu sehr behindert. Da Schnee und Eis auch vor Straßen nicht halt machen, räumen wir mit unserem Winterdienst so weit frei, dass Autofahrende, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer auch in der kalten Jahreszeit möglichst zügig und gefahrlos ans Ziel kommen.

Die BEST AöR ist für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen verantwortlich, soweit die Reinigung nicht den entsprechenden Grundstückseigentümer übertragen ist.

Nähere Informationen finden Sie unter den Satzungen der BEST AöR oder unter den Winterdienststufen für Ihre Straße.

BEST AöR für den Winterdienst gut vorbereitet

Für die bevorstehende Winterperiode ist die BEST AöR gut vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen in Bottrop zu sorgen.

Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien oder arbeiten wenn nötig im Dauereinsatz. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität. Insgesamt sind rund 1.000 Tonnen an Streusalz/Sole eingelagert, um Engpässe bei der Nachlieferung von Streumitteln zu vermeiden.

Bei Wintereinbruch werden pro Einsatz 5 Großstreufahrzeuge und 4 Kleinstreufahrzeuge sowie 5 Handkolonen mit je 3 Mitarbeitern eingesetzt, um die Straßen und Fußgängerübergänge von Schnee und Eis zu befreien.

In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“ Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.

Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte sind in Bottrop gemäß der Straßenreinigungssatzung die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr laut der Straßenreinigungssatzung hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Für die anstehende Kälteperiode ist wie immer erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen umsteigen.

Die BEST AöR bittet alle Verkehrsteilnehmer den Winterdienstfahrzeugen Vorrang einzuräumen.

„Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung, das kostet wertvolle Zeit! Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.“

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Winterdienst zusammengestellt. Sie finden darin eine Übersicht unsere Leistungen als auch Regeln und nützliche Tipps. Außerdem haben wir alle wichtigen Informationen, wie z. B. die Einteilung der Winterdienststufen auf Bottroper Straßen, sowie Räum- und Streuzeiten kompakt in einer Tabelle zusammengefasst.

Hier räumt die BEST AöR

Damit Sie trotz Schneematsch und Eisglätte sicher an Ihr Ziel kommen, räumen und streuen wir mit insgesamt rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 5 Räum- und Streufahrzeugen sowie 4 Kleinfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen. Auf den Bundes- und Landstraßen übernimmt der Landesbetrieb Straßen NRW den Winterdienst.

Aus der gesetzlichen Winterdienstpflicht wird oft geschlossen, dass jede Straße und jeder Gehweg von städtischer Seite zu räumen ist. Dies ist jedoch nicht zu leisten, ohne den wirtschaftlichen Rahmen zu sprengen. Die BEST AöR richtet sich mit ihrem Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, u.a. der Straßenreinigungssatzung der BEST AöR. Hier ist festgelegt, wer für welche Bereiche im Winterdienst tätig wird. Schon mit einem Blick auf den Stadtplan von Bottrop wird deutlich, dass wir mit vertretbaren Aufwand nicht das gesamte Straßennetz im Winter schnee- und eisfrei halten können. In erster Linie konzentrieren wir uns auf gefährliche und verkehrswichtige Stellen innerhalb geschlossener Ortslagen - so fordert es auch der Gesetzgeber. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten nur etwa 20 Prozent aller Straßenkilometer in Bottrop geräumt werden. Um mehr Straßen räumen zu können, hat die BEST AöR das gesamte Straßennetz in vier Winterdienststufen eingeteilt.

Hier ist Ihr Einsatz gefordert

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Dazu zählen auch Treppen, die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne befestigten Gehweg oder kombinierte Rad-Gehwege, die auch als Radwege genutzt werden sowie Straßen der Winterdienststufe drei. Hier ist es besonders wichtig, für einen gefahrlosen Fußgängerübergang auf den Straßen zu sorgen.

Bitte räumen und streuen Sie die Gehwege auf einer Mindestbreite von 1,50 m, so dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Dies gilt auch für Fußgängerstraßen in verkehrsberuhigten Zonen, Geschäftsstraßen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Eigentümer, deren Grundstücke an Straßen der Winterdienststufe 3 liegen, ist die Winterwartung der Fahrbahnen übertragen. Dies bedeutet, dass bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn vorrangig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bzw. zu räumen sind. Sofern nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Eigentümer vorhanden ist, erstreckt sich die Streu- und Räumpflicht auf die gesamte Fahrbahn. Die Räum- und Streupflichten sind im Detail in der Straßenreinigungssatzung aufgelistet.

Tageszeit ist Räum- und Streuzeit

Um die Wege während der Tageszeiten frei zu halten, in der die meisten Menschen unterwegs sind, beseitigen Sie bitte von 7.00 bis 20.00 Uhr Schneedecken und Eis gleich, nachdem sie entstanden sind. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte entfernen Sie bitte werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr.

So räumen und streuen Sie richtig

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfen Streumaterial wie Sand oder Granulat. Bitte setzen Sie der Umwelt zu Liebe kein Salz ein. Streuen Sie am besten erst, wenn Sie Schnee und Eis mit einem Schneeschieber zur Seite geräumt haben. Versuchen Sie nicht, Schnee mit Salz aufzutauen, denn dadurch entsteht Schneematsch, der noch viel gefährlicher ist. Um zu verhindern, dass die Kanalisation verstopft, bitten wir Sie außerdem, das Streugut wieder von den Wegen zu entfernen, wenn der Schnee abgetaut ist.

Schneeberge lagern - Ein Platz am Rand

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Straße sowie dem Rad- oder Gehweg gefährdet oder behindert wird. Speziell in Wohngebieten gibt es wenige Parkplätze, so dass Schnee am Fahrbahnrand die Parkmöglichkeiten zusätzlich einschränkt.

Geringe Schneemengen können Sie aber problemlos am Straßenrand lagern.

Bei massiven Schneefällen bieten sich Vorgärten und andere Rasenflächen als Lagerort an. An Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Bushaltestellen brauchen Fußgänger mindestens 1,50m breite Durchgänge. Bitte achten Sie auch darauf, die Schneeberge so zu platzieren, dass die Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation sowie Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen von Schnee und Eismassen frei bleiben, damit die großen Mengen Tauwasser dort abfließen können und nicht in die Keller gelangen.

Winterdienst- Kompakttipps

Vor dem ersten Schnee

­ Sorgen Sie für Streumaterial und Räumgeräte.
­ Benutzen Sie Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat und kein Salz.
­ Informieren Sie sich über Ihre Streupflicht. Haben Sie Fragen dazu, helfen wir Ihnen gern.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

­ Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig winterfit auszurüsten.
­ Fahren Sie besonders vorausschauend.
­ Geben Sieden Räumfahrzeugen Vorfahrt.
­ Halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei.
­ Parken Sie nah am Fahrbahnrand.

Wenn Schnee und Eis gefallen sind

­ Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs und auf Rasenflächen.
­ Halten Sie für die Räum- und Streufahrzeuge Durchfahrtsmöglichkeiten von etwa 3,50 m frei.
­ Halten Sie für die Müllabfuhr die Wege zu den Mülltonnen schneefrei.
­ Zeigen Sie bitte Verständnis, wenn durch unsere Räumarbeiten Schneereste auf den von Ihnen freigelegten Gehwegen landen.
­ Steigen Sie bei Schnee und Glatteis möglichst auf öffentliche Verkehrsmittel um.

Mehr zum Winterdienst

In unserem Hilfe-Center finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.

Hilfe-Center

Wir sind für Sie da!

02041 7969 -0

Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

E-Mail schreiben

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte
unser Kontaktformular.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.best-bottrop.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden