Die BEST macht deutlich: Illegale Ablagerungen sind kein Kavaliersdelikt. Die Verursacher müssen neben den Entsorgungskosten mit Bußgeldern rechnen - je nach Fall bis zu mehreren hundert Euro. Nach dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01. Juni 2012 kann bei schweren Verstößen sogar ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Gehen von den Abfällen Gefahren für Mensch und Umwelt aus, werden zudem Strafverfahren eingeleitet.
Wilde Müllkippen
Gefahr für Mensch und Umwelt und teure Entsorgungskosten - das ist die typische Bilanz einer von vielen uns gemeldeten wilden Müllkippe.
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Umweltheld
Sie möchten, dass es in Ihrer Umgebung nicht mehr zu wilden Müllablagerungen kommt?
Dann unterstützen Sie uns und melden Sie uns über unsere BEST Bottrop App wilde Kippen, oder rufen Sie uns an 02041 7969-37, -28 oder -24. Rufen Sie bitte auch an, wenn Sie die Täter gesehen oder sich das Fahrzeug bzw. das Kennzeichen gemerkt haben. Denn nur mithilfe sachdienlicher Hinweise können Umweltsünder überführt werden.
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