Das Laub muss zügig entfernt werden, denn Laubzeit ist auch Gefahrenzeit. Nasses Laub kann die VerkehrsteilnehmerInnen schnell ins Rutschen bringen. Aber auch auf trockenem Laub besteht erhöhte Rutschgefahr.
Weil es um die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen geht, hat die Laubbeseitigung immer Vorrang vor der üblichen Straßenreinigung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Beseitigen des Laubs vom eigenen Grundstück oder vom Bürgersteig auf die Straße eine Verkehrsgefährdung darstellt und verboten ist.