Wer größere Mengen an Gartenabfällen entsorgen möchte, der kann gebührenpflichtig beim Containerdienst einen Container für seine Grünabfälle bestellen.
Außerdem können Sie während der Öffnungszeiten des Recyclinghofs an der Deponie Donnerberg Grünschnittabfälle gebührenpflichtig anliefern. Auch am Recyclinghof Kirchhellen werden Grünschnittabfälle gebührenpflichtig mittwochs und samstags in Kleinmengen (Begrenzung auf eine Kofferraumladung) angenommen.
Natürlich können Sie kleinere Mengen Gartenabfall auch über die Biotonne entsorgen.
In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist es gemäß § 64 Abs. 1 LG NW verboten, Hecken, Gebüsche und Schilfbestände zu roden (Vogelschutzzeit). Allerdings dürfen Sie schonende Form- und Pflegeschnitte durchführen.