Wie müssen Eigentümer den Winterdienst auf Fahrbahnen in der Winterdienststufe 3 durchführen?
Eigentümer, deren Grundstücke an Straßen der Winterdienststufe 3 liegen, ist die Winterwartung der Fahrbahnen übertragen. Dies bedeutet, dass bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn vorrangig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bzw. zu räumen sind. Sofern nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Eigentümer vorhanden ist, erstreckt sich die Streu- und Räumpflicht auf die gesamte Fahrbahn.
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