Kategorie

Wie müssen Eigentümer den Winterdienst auf Fahrbahnen in der Winterdienststufe 3 durchführen?

Eigentümer, deren Grundstücke an Straßen der Winterdienststufe 3 liegen, ist die Winterwartung der Fahrbahnen übertragen. Dies bedeutet, dass bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn vorrangig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bzw. zu räumen sind. Sofern nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Eigentümer vorhanden ist, erstreckt sich die Streu- und Räumpflicht auf die gesamte Fahrbahn.

Wir sind für Sie da!

02041 7969 -0

Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

E-Mail schreiben

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte
unser Kontaktformular.

Das könnte Sie
auch Interessieren

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.best-bottrop.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden