Gehören Radwege zu Gehwegen oder zur Fahrbahn?
Radwege unterfallen gemäß §§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung Bottrop entweder Gehwegen oder Fahrbahnen. D.h. wenn das Verkehrszeichen 240 (zu § 41 StVO) aufgestellt wurde, ist der Radweg Teil des Gehweges. In allen anderen Fällen gehört er zur Fahrbahn. Entscheidend ist jedoch in welche Winterdienststufe Ihre Straße eingeteilt ist. Diese besagt, welche Räum- und Streupflichten entweder die BEST AöR oder Sie als Eigentümer erfüllen müssen. Die Winterdienststufe für Ihre Straße können Sie der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung entnehmen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter Abfallwirtschaft - Satzungen und Gebühren.
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