Ich habe eine Baustelle auf der Straße, sodass meine Straße nicht durch die BEST AöR gereinigt werden kann. Bekomme ich die Gebühren für den Zeitraum der ausgefallenen Straßenreinigung erstattet?
Sollte eine Baustelle die Straßenreinigung in Ihrer Straße zeitweise unmöglich machen, bekommen Sie die Gebühren für den Zeitraum natürlich auf Antrag erstattet. Verhalten Sie sich bitte, wie folgt: Warten Sie ab, bis die Baustelle beseitigt ist. Sodann stellen Sie einen formlosen Antrag an die BEST AöR und geben an, dass Sie eine Gebührenerstattung wegen der ausgefallenen Straßenreinigung verlangen. Geben Sie zudem den Zeitraum der Baustelle und Ihre Adresse, sowie am besten das Kassenzeichen Ihres Gebührenbescheides an. Die BEST AöR wird Ihnen umgehend die entsprechenden Gebühren zurückerstatten.
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